Martin Hellwig
Facharzt für Allgemeinmedizin
Auf dem Graben 3a
79219 Staufen
Tel.: 07633 7988
Fax: 07633 500379
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Aktuelles


Am Montag den 02. Oktober bleibt die Praxis geschlossen

Vertretung übernimmt an diesem Tag
in dringenden Fällen
der ärztliche Bereitschaftsdienst
unter Telefon 116-117

Ab Januar 2024 verstärkt unser Team eine sehr nette Kollegin (Fachärztin für Innere Medizin), so daß wir auch ab März wieder Neupatienten aufnehmen!


Mehr an dieser Stelle in Kürze...
Ab der 2. Oktoberwoche impfen wir gegen Influenza, sowie wenn gewünscht auch gegen Covid 19.

INFLUENZA
Ab diesem Jahr werden Menschen ab 60 Jahren unabhängig vom Versichertenstatus ausschließlich mit dem Hochdosismpfstoff EFLUELDA geimpft werden, da es alleinig für diesen eine STIKO-Empfehlung ab 60 Jahren gibt und auch nur dann eine Staatshaftung im Falle eines extrem unwahrscheinlichen Impfschadens greift und auch die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur für diesen ab 60 Jahren übernommen werden. 
Der Impfstoff unterscheidet sich nur darin von den bisher benutzten, daß er die 4fache Menge der Antigene enthält und damit das Immunsystem mehr anregt. Dies baut einen stärkeren Immunschutz auf, führt aber vorübergehend auch dazu, daß man die Impfung mehr "spürt" mit lok. Schmerzen, Abgeschlagenheit usw.
Bitte kalkulieren Sie dies bei der Terminierung mit ein.



COVID
Bzgl. Covid-Impfung möchte ich die STIKO vom 18.09.23 zitieren, deren Vorschlag wir umsetzen, wenn ein entsprechender Impfwunsch besteht.
Wichtig: Die letzte Impfung ODER Infektion (auch nur mittels Selbsttest festgestellt) sollte mindestesns 12 Monate zurückliegen!:


"Stellungnahme der STIKO anlässlich der Zulassung von XBB.1.5-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffen für die Auffrischimpfung von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf
Stand: 18.09.2023
Aufgrund der genetischen Variabilität von SARS-CoV-2 werden COVID-19-Impfstoffe an die zirkulierenden Virusvarianten angepasst, um weiterhin möglichst optimalen Immunschutz vor schweren COVID-19-Erkrankungen zu erreichen. Seit Mai 2023 dominieren weltweit die Virusvariante XBB.1 und ihre Sublinien. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher, bei der notwendigen Impfstoffanpassung als Impfstoff-Antigen ein von den SARS-CoV-2-Sublinien XBB.1.5 oder XBB.1.16 abgeleitetes Antigen monovalent einzusetzen. Seit dem 18. September 2023 ist der erste an XBB.1-Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoff in Deutschland verfügbar (Comirnaty XBB.1.5). Die Zulassung eines weiteren XBB.1.5-adaptierten mRNA-Impfstoffs (Spikevax XBB.1.5) in der EU erfolgte am 15.09.2023 und die Zulassung eines Proteinbasierten XBB.1.5-adaptierten Impfstoffs (Novavax) ist für die nächsten Wochen angekündigt.
Die STIKO nimmt dies zum Anlass, um erneut auf ihre COVID-19-Impfempfehlung zur Auffrischimpfung von Risikogruppen hinzuweisen. Durch die Auffrischimpfung wird das Risiko für schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und COVID-19-bedingte Todesfälle verringert. In Umgebungen mit einem hohen Anteil krankheitsgefährdeter Personen (z.B. im Pflegebereich) und einem hohen Ausbruchspotenzial kann möglicherweise durch die Impfung außerdem die Virustransmission reduziert und damit das Infektionsrisiko bei Kontaktpersonen gesenkt werden.
Die STIKO empfiehlt für die folgenden Indikationsgruppen eine Auffrischimpfung:
(i) Personen im Alter ≥60 Jahren
(ii) Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
(iii) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(iv) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
(v) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.
Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Bei Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort kann es erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Darüber hinaus ist der Herbst ein günstiger Zeitpunkt für die Impfung, da Atemwegsinfektionen üblicherweise in der kalten Jahreszeit gehäuft auftreten. Sofern auch eine Indikation zur Impfung gegen Influenza besteht, können beide Impfungen am gleichen Termin erfolgen. Dies gilt auch für die Pneumokokken­impfung.
Zu Beginn der Impfsaison sollten sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion vorzugsweise geimpft werden.
Für andere Bevölkerungsgruppen besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Auffrischimpfung. Der Großteil der Bevölkerung ist bereits mehrfach geimpft und hat aufgrund zusätzlich durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion(en) eine gute Basisimmunität erworben.
Falls bei Personen im Alter ≥18 Jahren die empfohlene Basisimmunität (drei Antigenkontakte) jedoch noch nicht vorliegt, soll weiterhin angestrebt werden diese Basisimmunität zu erreichen. Die Impfstoffe Comirnaty XBB.1.5, Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax XBB.1.5 sind inzwischen auch zur Grundimmunisierung zugelassen.
Zur Gruppe der jungen Kinder (Alter: 6 Monate bis 4 Jahre) mit aufgrund einer Grundkrankheit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf kommen fortlaufend neue Kinder hinzu. Solche Kinder sollen unter Berücksichtigung von bereits stattgefundenen Infektionen auch weiterhin eine Grundimmunisierung entsprechend den Zulassungsbedingungen mit bis zu 3 Dosen eines von der STIKO empfohlenen Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffs erhalten. Schwangere sollten fehlende Impfstoffdosen zum Erreichen einer Basisimmunität ab dem 2. Trimenon erhalten.


*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:
  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten
"
Videosprechstunde


Wir bieten ab 2021 auch eine Videosprechstunde a
n. Hierzu benutzen wir die Plattform "ClickDoc". (Bitte beachten Sie, daß wir aber weiterhin KEINE Terminbuchung über das Internet anbieten, da sich gezeigt hat, daß eine Terminfindung weiterhin über einen persönlichen (telefonischen) Kontakt schneller und effektiver möglich ist)

Ich biete die Videosprechstunde zu den üblichen Sprechzeiten (und nach Vereinbarung in Ausnahmefällen auch außerhalb dieser) an und bin bemüht Sie dann auch pünktlich zu kontaktieren.
Für unser Gespräch erhalten Sie von mir einen Zugangscode via SMS auf Ihr Handy oder per Email.
Bitte loggen Sie sich dann pünktlich zu Ihrem, Termin ein.
Bis bald!

Eine allg. Patienteninformation können Sie hier ansehen

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Wichtig!: Mit der Nutzung erklären sie sich mit den hier einsehbaren Datenschutzerklärungen der Plattform Clickdoc einverstanden.
Wir engagieren uns für Klimaschutz - machen Sie mit!

Thema (Flug)Reisen

Als Reisender und Reisemediziner werde ich natürlich immer wieder mit dem Thema Klimabelastung durch Flüge konfontiert.
Ich vertrete den Standpunkt, daß es wichtig ist über den Tellerrand zu schauen und die Welt aktiv zu erleben. Nur so erfährt man, was es zu bewahren gilt - sowohl in Sachen Natur, aber ebenso im Umgang der Menschheit miteinander und mit unseren verschiedenen Kulturen.

Wo möglich benutzen wir daher die Bahn zum Reisen und wo dies nicht geht, kompensieren wir unsere Flüge.
So berechne ich bei "atmosfair" die CO2-Last und investiere dann direkt in den Regenwald in Costa Rica. Da weiß ich ganz unmittelbar, daß das Geld sicher und gut angelegt ist.
Hierzu möchte ich gern auf die Seite eines guten Freundes verweisen, der seit Jahren in Costa Rica in die Aufforstung des Regenwaldes investiert und bereits einen faszinierenden Sekundärwald um die Lodge "La Tigra" geschaffen hat und dabei ist,  weiteres Farmland zu kaufen und wieder aufzuforsten.
So entstehen wieder Korridore in denen die Tiere die Länder Mittelamerikas durchstreifen können - auch auf der Suche nach Artgenosen anderer Familien, um Inzucht und letztlich das Aussterben von Arten zu vermeiden und die Biodiversität zu erhalten.

Hier können Sie einen Regenwaldbaum pflanzen lassen - oder mehrere

atmosfair - Homepage zum Berechnen der CO2-Last





Thema Wasser

Seid 2020 sind wir Refill-Station
Das bedeutet man kann bei uns die mitgebrachte Wasserflasche kostenlos mit Leitungswasser auffüllen lassen.
 


Weitere Infos unter: https://refill-deutschland.de/



weitere spannende Informationen zum Thema Gesundheit und Klima finden sie hier:
KLUG | Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (klimawandel-gesundheit.de)
 
Rechnung online für Privatpatienten/Selbstzahler

Liebe (Privat)Patienten & Selbstzahler

Wir möchten Ressourcen schonen und stellen daher (so einverstanden) auf eine papierlose Rechungsstellung um.

Hierzu können Sie

- in der Praxis ein entsprechendes Formular unterschreiben

- oder dieses unten downloaden. Allerdings müßten Sie in diesem Fall selber Ihren Namen, Adresse und das Geburtsdatum auf dem Briefkopf eintragen.
Das ausgefüllte Formular dann bitte einscannen und senden an info@mein-hausarzt-in-staufen.de

besten Dank für Ihre Mithilfe

Formular


 
Wir bitten Sie um eine Terminvereinbarung!

 

Liebe Patienten!
Ich möchte Zeit haben, um mir Ihre Beschwerden in Ruhe anzuhören und Ihnen eine qualitativ und quantitativ adäquate Diagnostik und Therapie anbieten zu können. 
Hierfür ist eine gute Terminierung unabdingbar.
Wir bitten Sie daher in jedem Fall vor dem Besuch in unserer Praxis einen Termin zu vereinbaren. (Dies sollte ausschließlich per Telefon geschehen, damit wir besser wissen, um was es geht und die entsprechnden Zeiten hier anpassen. Eine Terminvergabe per Email hat sich als nicht sinnvoll erwiesen).
In Notfällen versteht es sich von selbst, dass Sie direkt zu uns kommen können, aber bereits bei z.B. einer Erkältung oder einem Magen-Darminfekt macht es Sinn, vorab zu klären, ob eine Konsultation umgehend ohne Wartezeit möglich ist, oder sie lieber erst in 2 Stunden kommen sollten, um dann entsprechend sofort dran zu kommen. 
So ist gewährleistet, daß sie nicht bei z.B. einem Durchfall lange im Wartezimmer sitzen ebenso wie die Ansteckungsgefahr für Gesunde reduziert werden kann.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wichtige Formulare

Bitte klicken sie auf die entsprechende Überschrift, um das gewünschte Formular zu öffnen:

Allgemeine Formulare & Infos

Honorarverein
barung

Blutdrucktabelle 
alternativ kann ich die "Blutdruckdaten"-APP unter
www.blutdruckdaten.de/index.html empfehlen
 


Patientenverfügung
Vorlage Patientenverfügung vom Bundesjustizministerium pdf

Vorlage Patientenverfügung vom Bundesjustizministerium Word
 

Tauchmedizin
Tauchtauglichkeit (nur Teil A ausdrucken und ausfüllen!)
Tauchtauglichkeit für Kinder


Reisemedizin
(Quelle: www.CRM.de / Centrum für Reisemedizin - eine hervorragende Homepage für weitere Vertiefungen des Themas Reisemedizin)
Reisemedizinischer Anamesebogen (hier nur 1. Seite ausdrucken und ausfüllen!)
Kostenerstattung Reiseberatung 
Attest Reiseapotheke
Aufklärung Gelbfieberimpfung
Aufklärung Tollwut DTG
Information Typhus-Schluckimpfung CDC


Sportmedizin
(Quelle: www.dgsp.de / Deutsche Gesellschaft für Prävention und Sportmedizin)

Sportmedizinischer Anamnesebogen

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Jugendgesundheitsuntersuchung
Fragebogen Jugendlicher
Fragebogen Eltern  

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Rückengesundheit

Hier finden Sie fachlich-fundierte Anleitungen zum Thema Rückengesundheit:

Das Rückenschmerz-Portal - tala-med
 
Thema: Dauerrezept

Liebe Patientinnen und Patienten
Das von der Politik nunmehr ermöglichte „Dauerrezept“ für regelm. benötigte Medikamente stellt die hausärztliche Versorgung in der aktuell vorliegenden Gesetzeslage vor erhebliche Probleme:
In Deutschland existiert eine „Flaterate“-Medizin:
D.h. eine Hausarztpraxis erhält pro Patient ca. 55€ im Quartal von der Krankenkasse, egal ob man einen Patienten nur einmal untersucht oder einen chronisch Erkrankten 10x oder mehr incl. aller Einzel-Leistungen wie Ultraschall, Labor, sämtlicher Hausbesuche,…
So finanziert ein junger Mensch (z.B. mit gut eingestelltem Blutdruck) mit seinem einmaligen Erscheinen im Quartal die umfassende, absolut unterbezahlte Betreuung von chronisch kranken Senioren indirekt mit.
Ein Patient der 1x/Quartal zu uns kommt, bringt außerdem ein Budget für Physiotherapie mit, welches dann wegfallen würde:
Pro Quartal         Verlust bei Dauerrezept
Rentner                      35,41 €              -106,23 €/Jahr
„Nicht-Rentner“           10,9 €                -32,70 €/Jahr

Unsere bisherige Arbeit wäre unter diesen Umständen dann in dem von Ihnen bekannten und geschätzen Rahmen nicht mehr möglich, eine 5-Minutenmedizin und erheblich weniger Physio-Rezepte wären die Folge.
Daher unsere Bitte:
Bitte verzichten Sie auf die Möglichkeit eines Dauerrezeptes und kommen Sie weiterhin quartalsweise in die Praxis um Ihre Dauermedikation verschrieben zu kommen.
Danke – auch im Rahmen aller Mitpatienten!
Ihre Praxis Hellwig